
Gemeinwohlklausel: VfL-Mitarbeitende kompensieren berufliche CO2e-Emissionen
Per sogenannter Gemeinwohlklausel in den Arbeitsverträgen verpflichten sich Mitarbeitende des VfL Osnabrück von der Profimannschaft über das Nachwuchsleistungszentrum bis zur Geschäftsstelle auch zur Kompensation ihrer individuellen CO2e-Emissionen, die in beruflichem Kontext produziert werden. Für dieses Projekt arbeiten die Lila-Weißen inzwischen seit knapp zwei Jahren bereits mit ForTomorrow zusammen.
Gemeinsam mit seinen Mitarbeitenden geht der VfL einen weiteren Schritt in Richtung Enkeltauglichkeit. Sukzessive sind seit Mitte 2021 alle neuen und aktualisierten Arbeitsverträge beim VfL Osnabrück mit einer sogenannten Gemeinwohlklausel ausgestattet worden. Dies gilt für Verträge im sportlichen und im administrativen Bereich gleichermaßen. Durch diesen Paragrafen im Arbeitsvertrag bekennt sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer, sich entsprechend der Wertebasis des Klubs zu verhalten, die enkeltaugliche Ausrichtung des Klubs aktiv zu unterstützen und für gemeinwohlorientierte Aktivitäten zur Verfügung zu stehen.
Fotocredits: VfL Osnabrück